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Liechtenstein

Sozialversicherungen machen Gewinn

In den letzten acht Jahren konnten die Verwaltungskostenrechnungen der AHV-IV-FAK-Anstalten in Liechtenstein immer mit einem Gewinn abgeschlossen werden. Im Zuge der Diskussionen der Verwaltungskostenvoranschläge der Jahre 2007 und 2008 im Landtag wurde daher mehrmals betont, dass die AHV-IV-FAK-Anstalten als nicht gewinnorientierte Institutionen nicht zu hohe Reserven anhäufen sollten.

Aufgrund der bestehenden Reserven und des budgetierten Gewinnes für das Jahr 2007 wurde als erster Schritt per 1. Januar 2008 der Verwaltungskostenbeitragssatz von 4 Prozent auf 3,6 Prozent der an die AHV, IV und FAK (Familienausgleichskasse) zu leistenden Sozialversicherungsbeiträge gesenkt. Gleichzeitig wurde die vorliegende gesetzliche Regelung ins Auge gefasst, die ein minimales und maximales Kapital für die Verwaltungskostenrechnung vorsieht.

Zudem soll mit der von der Regierung beschlossenen Gesetzesvorlage sichergestellt werden, dass ein allfälliges Verwaltungskostendefizit bei allen drei Anstalten nach dem gleichen Mechanismus gedeckt wird. Neu soll der Verwaltungskostenbeitragssatz von der Regierung mittels Verordnung angepasst werden, wenn die Verwaltungskostenreserven weniger als ein Drittel oder mehr als zwei Drittel der jährlichen Verwaltungskosten betragen. Damit wurde ein flexibles und gleichzeitig praktikables System der Anpassung der Verwaltungskostenbeiträge an die tatsächlichen Gegebenheiten gefunden. (ots)

 

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