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Spenden Sie - Hilfe zur Selbsthilfe

Bereits über 100'000 Spenderinnen und Spender unterstützen Procap regelmässig. Procap ist Mitglied bei der ZEWO und garantiert, dass jede Spende auf direktem Wege der Sache der Behinderten zugute kommt. Hilfe zur Selbsthilfe ist das Motto. Es gibt viele Möglichkeiten, Procap zu unterstützen: zum Spendenformular

Egal, ob klein oder gross, ob aus guter Laune, aus Dankbarkeit oder aus schlechtem Gewissen - jede Spende an Procap ist eine Spende für eine gute Sache. Spenden können Sie per Einzahlungsschein auf das Postcheckkonto 46-1809-1 oder online.

Online Spenden - per Mausklick Gutes tun

Ihre Online-Spende können Sie direkt über Ihre Postcard an uns überweisen. Durch die Verwendung von anerkannten Weltstandards für die Verschlüsselung und sichere Übertragung von Zahlungsdaten sind Ihre Daten beim Spenden mit Yellowworld, einer Tochterfirma der Schweizerischen Post, absolut sicher. Online-Spenden

Werden Sie Gönnerin oder Gönner

Unsere treuen Spenderinnen und Spender erhalten mehrmals im Jahr einen Spendenbrief. Diese informativen Mailings zeigen auf, wo Procap hilft, und wie das Geld eingesetzt wird. Gerne heissen wir auch Sie im Kreise unserer Gönnerinnen und Gönner willkommen.

Spenden Sie im Dauerauftrag

Drei gute Gründe gibt es für einen Dauerauftrag zu Gunsten von Procap: Erstens: Sie legen auf die Dauer fest, wen Sie in welcher Höhe unterstützen möchten - so brauchen Sie sich nicht immer wieder von neuem zu entscheiden. Zweitens: Sie verhelfen Procap zu einer grösseren finanziellen Sicherheit. Drittens,:Sie sparen den Weg zur Bank, und wir sparen Unkosten. Der Dauerauftrag kann bei Ihrer Bank jederzeit storniert werden. Überzeugt? Ab zum Spendenformular!

Legate hinterlassen Zuversicht

Tod und Erbschaft - ein heikles Thema. Doch immer mehr Menschen möchten frühzeitig bestimmen, was mit ihrem Vermögen geschieht. Mit einem Legat oder einer Erbschaft zu Gunsten von Procap investieren Sie in die Zukunft von Menschen mit Handicap, Sie stiften damit Zuversicht und Motivation. Eine Geste, wie sie grosszügiger kaum sein könnte. Gerne stellen wir Ihnen unsere Legatsbroschüre mit näheren Informationen zu. Wir sind auch gerne bereit, Ihnen eine unabhängige, kompetente Beratung an Ihrem Wohnort zu vermitteln.

Kontakt: jetzt oder nie

Haben Sie eine Frage, eine Idee, interessieren Sie sich für ein Sponsoring oder ein Legat? Esther Gingold, Mitglied der Geschäftsleitung, steht Ihnen gerne für ein Gespräch zur Verfügung:

Esther Gingold
Tel. 062 206 88 88
esther.gingold@procap.ch

Oder kontaktieren Sie uns gleich jetzt und hier: zum Spendenformular

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Procap Fondsreglement

Das Fondsreglement regelt die allgemeinen Grundsätze der Schaffung, Führung und Aufhebung von Finanzfonds.

Unsere Anlagegrundsätze: Das Vermögen der Fonds ist sicher und werterhaltend anzulegen. Es ist auf eine angemessene Risikoverteilung zu achten. Spekulative Anlagen sind untersagt. Das Vermögen darf unter Vorbehalt a. wie folgt angelegt werden:
- Pfandbriefe der Pfandbriefzentralen
- Obligationen schweizerisch anerkannter Institute und Versicherungsgesellschaften
- Schweizerische Anlagefonds, die in der Schweiz börsenkotiert sind

Anerkannte Institute sind die Schweizerische Nationalbank, Kantonalbanken mit Staatsgarantie und Institute, die eine Betriebsbewilligung nach dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen besitzen. Anlagen in schweizerische Anlagefonds, welche in der Schweiz börsenkotiert sind, dürfen höchstens 25% der Finanzanlagen ausmachen.

 

 

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Procap | Schweizerischer Invaliden-Verband | Froburgstrasse 4 | 4600 Olten
Tel. 062 206 88 88 | Fax 062 206 88 89 | Mail Zentralsekretariat | PC 46-1809-1