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KommentarIV: Sanierung durch IntegrationDie Ständeratskommission hiess die 5. IVG-Revision am 22. Juni gut. Mit 25 gegen 6 Stimmen folgte die kleine Kammer damit dem Erstrat und der vorberatenden Kommission. Dort habe vor allem die Frage zu reden gegeben, wie man die Arbeitgeber bei der Integration von Menschen mit Handicap stärker in die Pflicht nehmen kann. Dabei ging der Ständerat weiter als der Nationalrat. So sollen die Arbeitgeber in einem zusätzlichen Artikel ausdrücklich dazu verpflichtet werden, aktiv mit den IV-Stellen zusammen zu arbeiten und «bei der Herbeiführung einer angemessenen Lösung im Rahmen des Zumutbaren» mitzuwirken. Doch was ist «angemessen» und was «zumutbar»? Allzu oft scheitern Gesetze an ihrer schwammigen Formulierung. Und für Procap ist klar: Einseitige Lösungen auf freiwilliger Basis bringen nicht weiter. Aber auch eine Pflicht im Sinne einer Quote bringt nichts. Denn ein Arbeitverhältnis, das unfreiwillig zustande kommt, bildet bestimmt keinen guten Nährboden. Daher braucht es Anreize auf beiden Seiten. Die Politik lehnte bisher aber jede Einführung von Arbeitgeberanreizen ab. Dies zum grossen Bedauern von Procap. Noch besser als Integration ist aber eine Verhinderung der Ausgrenzung. Procap bekennt sich deshalb klar zu den in der 5. IVG-Revision vorgesehenen Instrumenten der Früherkennung und Früherfassung. Es ist ein zentrales Anliegen für Procap, dass möglichst viele Menschen mit Behinderung im Arbeitsprozess integriert sind. Angesichts der hohen Arbeitslosenzahlen und dem behinderungsfeindlichen Klima im Arbeitsmarkt wird dieses Ziel aber nur schwer zu erreichen sein. Soviel Realismus muss leider sein, denn der heutige Arbeitsmarkt ist überlastet. Umso wichtiger sind die oben erwähnten Anreize. Und genau diese fehlen in der Vorlage zur Revision, obwohl Procap zusammen mit andern Organisationen, bereits vor Jahren verschiedene Vorschläge ausgearbeitet hat. Dazu gehören unter anderem finanzielle Unterstützung und Entlastung sowie Übernahme von Risiken im Bereich von Lohnfortzahlungen und Sozialversicherungen. Klar ist grundsätzlich: Könnten mehr Menschen in den Arbeitsprozess integriert werden, würde dies die IV entlasten, deren Schuldenberg könnte abgebaut werden. Denn Handlungsbedarf ist offensichtlich, die Zahlen sprechen für sich: Täglich entstehen fünf Millionen Franken neue Schulden. Eine Sanierung der IV ist also dringend nötig. Adrian Hauser, Bereichsleiter Information und PR, adrian.hauser
Podiumsdiskussion « Arbeitsintegration»Zusammenarbeit verstärkenDie Podiumsdiskussion über das Thema « Arbeitsintegration » anlässlich der Delegiertenversammlung von Procap Schweiz, kann als Erfolg bezeichnet werden. Allen war klar: Die Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen mit Behinderung muss verstärkt werden. Ein Grundstein für mehr Integration und damit einer längerfristigen Entlastung der IV? Im Rahmen ihrer Delegiertenversammlung vom 20. und 21. Mai 2006 in Chur organisierte Procap Schweiz eine Podiumsdiskussion zum Thema «Arbeitsintegration». Ein erster Teil des Podiums unter der Leitung von Meret Boxler, Moderatorin bei DRS3, bestand aus einem Streitgespräch zwischen dem Berner Nationalrat und Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes, Dr. Pierre Triponez, und Martin Boltshauser , Rechtsanwalt und Leiter des Rechtsdienstes bei Procap Schweiz in Olten. Obwohl: Er sei eigentlich nicht hierher gekommen, um sich zu streiten, erklärte Pierre Triponez in seinem Eingangsvotum, denn: «Wir alle wollen ja schlussendlich dasselbe.» Nämlich eine Entlastung der Invalidenversicherung (IV) durch Integration von mehr Menschen in den Arbeitsprozess. Keine Zwangsmassnahmen Diskutiert wurde unter anderm über die in der Frühjahrsession vom Nationalrat abgeschmetterte Quote für Arbeitgeber. In den Augen von Pierre Triponez bringen Zwangmassnahmen nichts, vielmehr habe man in der Debatte im Nationalrat auf eine moralische Verpflichtung gesetzt. Und Martin Boltshauser stellte die berechtigte Frage: « Wenn es ohne Zwang nicht geht, wie dann? » Gleichzeitig stellte er fest, dass sich die Politik nicht wirklich mit Anreizsystemen auseinandersetzen will. Und ohne Anreize sei eine wirksame Integration kaum möglich. Übersättigter Arbeitsmarkt Klar war beiden, dass wir es mit einem übersättigten Arbeitsmarkt zu tun haben, der nicht nur Menschen mit Handicap aus dem Prozess spült. Zusätzlich besteht dieser hauptsächlich aus kleineren und mittleren Unternehmen, die bei Invalidität oft keine Möglichkeit haben, die betroffene Person anderweitig zu beschäftigen. Pierre Triponez verwies in diesem Zusammenhang auf die Einarbeitungszuschüsse der IV und Arbeitslosenkasse, ein Instrument, das die Arbeitgebenden sehr begrüssen. Martin Boltshauser hielt dem entgegen, dass Einarbeitungszuschüsse nur dann etwas bringen, wenn eine behinderte Person bereits eine Stelle gefunden hat. Wenn die betroffene Person hingegen keine Stelle findet, bleibt sie vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Schweizweite Lösungen nötig Im zweiten Teil der Podiumsdiskussion kamen dazu: Roland Eberle, Geschäftsführer von Procap St. Gallen-Appenzell und als Gehbehinderter selbst betroffen, Hansjörg Hassler, SVP Nationalrat Graubünden, und Jürg Michel, Direktor des Bündner Gewerbeverbandes. Roland Eberle etwa stellte die Frage, was eine Frühwarnung nützt, wenn danach keine praktische Hilfe folge. So müsse in einer Konstellation immer jedes Detail stimmen, damit eine Integration erfolgreich funktioniere. Jürg Michel konnte auf Nachfrage von Moderatorin Meret Boxler einige Positivbeispiele nennen. So wusste er unter anderem von einem Bäcker in der Region zu berichten, der Menschen mit Handicap ausbildet. Martin Boltshauser entgegnete, dass dies zwar lobenswert sei, es aber schweizweite Lösungen brauche. Gerade hier wäre die Politik wieder gefordert, wirksame Anreizsysteme zu erlassen. Zentral für Hansjörg Hassler war, und darin waren sich wohl alle einig, dass Institutionen, Politik und Verbände verstärkt zusammenarbeiten müssen. Martin Boltshauser dazu: «Ich hoffe, dass diese Diskussion hier, einen Grundstein für eine wundervolle Zusammenarbeit zum Wohle der Behinderten Menschen in der Schweiz legen konnte.» Adrian Hauser , Bereichsleiter Information und PR, adrian.hauser
SozialpolitikProcap gegen Ausgrenzung aus dem ArbeitsmarktDie IVG-Revision wurde in der Frühjahrsession im Nationalrat behandelt. Von der politischen Linke wurde sie als «Abbauvorlage» kritisiert, Procap begrüsst aber dennoch die vorgesehenen Instrumente zur Früherkennung und Früherfassung. Ende März hat der Nationalrat mit einer deutlichen Mehrheit – 113 gegen 59 Stimmen – die 5. Revision des Invalidenversicherungsgesetzes (IVG) gutgeheissen. Die Räte sind zwar nicht vom Grundsatz «Arbeit vor Rente» abgewichen, eine Quote für Arbeitgebende, damit diese Personen mit Handicap einstellen, wollte er hingegen nicht. Auch fehlen in der Vorlage zur 5. IVG-Revision jegliche Arbeitgeberanreize. Dass eine solch einseitige Lösung auf freiwilliger Basis nicht weiter bringt, ist klar. Procap setzt sich daher auch weiterhin für Arbeitgeberanreize ein. Ein entsprechendes Papier wurde bereits vor einiger Zeit in Zusammenarbeit mit der DOK ausgearbeitet. Das Dokument mit weiteren Informationen zu Arbeitgeberanreizen kann weiter unten auf dieser Site heruntergeladen werden. Für Früherkennung und Früherfassung Was Procap im Grundsatz allerdings begrüsst, sind die neuen Instrumente der Früherkennung und Früherfassung, die in der Revision vorgesehen sind. Diese Massnahmen sollen dem Erhalt und der Verbesserung der Erwerbsfähigkeit dienen. Gemäss dem Nationalrat führen diese Massnahmen zu einer Senkung der Neurenten um 20 Prozent. Für Procap ist es wichtig, dass die Ausgrenzung von behinderten Menschen aus dem Arbeitsprozess mit effizienten und schnellen Massnahmen verhindert wird. Es macht in den Augen von Procap aber keinen Sinn, das dies gegen den Willen der betroffenen Person geschehen kann, wie dies Bundesrat und Parlament vorsieht. Gemäss Procap soll mindestens dann die Zustimmung der betroffenen Person eingeholt werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit noch keine drei Monate gedauert hat. Gleichzeitig wurde im Nationalrat aber auch ein Leistungsabbau beschlossen. So soll unter anderem der Karrierezuschlag abgeschafft werden, gemäss dem die Rente der unter 45-jährigen entsprechend dem verpassten Lohnanstieg berechnet wird. Ins Ausland ausbezahlte Renten sollen zudem künftig der Kaufkraft im Wohnsitzland angepasst werden. Der Rentenzugang wird in der Vorlage erschwert, Zusatzrenten für EhepartnerInnen sollen wegfallen. Sanierung nötig, aber nicht auf Kosten Betroffener Die vom Nationalrat beschlossenen Massnahmen sollen die IV um 300 Millionen Franken entlasten. Auch Procap sieht, dass eine Sanierung der IV dringend nötig ist, um die Versicherung langfristig am Leben zu erhalten. Dies darf aber nicht auf Kosten der IV-Renterinnen und -Rentner gehen, die mehrheitlich ihre Rente zu Recht erhalten. Auch wehrt sich der Verband deutlich gegen eine polemische Missbrauchsdiskussion, die Menschen mit Behinderung diskriminiert und stigmatisiert. Die Diskussion um das Invalidenversicherungsgesetz wurde vom Nationalrat in zwei Teile geteilt: In eine inhaltliche Hauptvorlage – die in der vergangenen Session wie oben beschrieben diskutiert wurde – und einen Finanzierungsteil. Den Finanzierungsteil haben die Parlamentarier verschoben und wollen ihn erst diskutieren, wenn die Inhalte geklärt sind. Die inhaltliche Hauptvorlage geht nun in den Ständerat als Zweitrat. Sie wird in der Sommersession vom Juni behandelt. Adrian Hauser , Bereichsleiter Information und PR, adrian.hauser
Eine Lobby für jedes HandicapAls Generalist für alle Arten von Handicap und als vereinte Stimme der fast 20'000 behinderten Mitglieder ist Procap ein Schwergewicht in der Behindertenpolitik. Sie konzentriert ihre Aktivitäten in der Sozialpolitik sowie auf Fragen der rechtlichen Gleichstellung. Die Selbsthilfeorganisation ist in zahlreichen nationalen Interessenverbänden vertreten und beteiligt sich regelmässig an Vernehmlassungen.
Zurzeit ist Procap bei verschiedenen Themen stark engagiert: 5. IVG-Revision; Einsatz Behindertengleichstellungsgesetz; Kampf für einen fairen neuen Finanzausgleich (NFA); Wahrung der Interessen behinderter Menschen im Strassenverkehr und öffentlichen Verkehrsmitteln. 5.IVG-RevisionIm September 2005 hat der Bundesrat drei Vorlagen zur Sanierung und Konsolidierung der Invalidenversicherung in die Vernehmlassung: 5. IV-Revision, IV-Zusatzfinanzierung sowie Verfahrensstraffung in der IV. Procap hat zu den Vorlagen Stellung genommen: Verfahrensstraffung in der IV (pdf, 32 KB).
Anreizsysteme für Arbeitgeber zur Beschäftigung von BehindertenDie Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe DOK unterstützt in ihrer Vernehmlassung zur 5. IVG-Revision die Absicht des Bundesrates, die Eingliederungsbemühungen im Rahmen der IV zu intensivieren. Es hilft allerdings wenig, behinderte Menschen mit zusätzlichen Massnahmen für das Erwerbsleben vorzubereiten und zu qualifizieren, wenn die Wirtschaft nicht bereit ist, diesen Menschen eine Beschäftigung anzubieten. In Anbetracht des Fehlens von Perspektiven in der bundesrätlichen Vorlage hat sich die DOK intensiv mit Modellen zur Förderung der Bereitschaft von Arbeitgebern zur Beschäftigung behinderter Menschen aus dem In- und Ausland auseinandergesetzt und diese in einem rund 40-seitigen Bericht systematisch erfasst. Der Bericht zeigt, dass es durchaus eine Reihe von Ansätzen gibt, die heute ohne neue gesetzliche Grundlage bereits umgesetzt werden könnten.
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